AdaNatur

Kirchstraße 1

D-48341 Altenberge

USt.-IdNr.: DE283856273

St.-Nr.: 311/5033/4199

1. PREISE UND ZAHLUNG

1.1 Alle Preise verstehen sich in EUR ab Werk (Incoterms 2012) zuzüglich Verpackung, Versand, der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Die Versandkosten für andere europäische Länder können der Versandkostenaufstellung in den Lieferbedingungen entnommen werden.

1.2 Liegt der Liefertermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsschluss, ist AdaNatur berechtigt die Preise angemessen zu erhöhen und an veränderte Preisgrundlagen (Material, Löhne usw.) anzupassen. Es gelten dann die am Liefertag gültigen Preise.

1.3 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Paypal oder Vorkasse.

1.4 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse erhält der Kunde die Bankverbindung von AdaNatur in der Auftragsbestätigung bzw. im Anschluss. Der Rechnungsbetrag ist binnen 5 Tagen auf das Konto von AdaNatur zu überweisen.

1.5 Kommen der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Kaufpreis während des Verzuges in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. AdaNatur behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Mit Erhalt der 2. Mahnung wird eine zusätzliche Gebühr von 7,50 EUR berechnet.

1.6 Eine Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

1.7 Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich herabzusetzen oder die Bezahlung der noch offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zu gefährden, so ist AdaNatur berechtigt, die noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.

2. ERFÜLLUNGSORT, VERSAND

2.1 Soweit die Parteien nichts anderes bestimmen, ist der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von AdaNatur .

2.2 Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von AdaNatur .

2.3 Mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder an einen sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z. B. Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand durch Umstände die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, mit dem AdaNatur versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.

2.4 Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Erfolgt die Lagerung durch AdaNatur, betragen die Lagerkosten pro abgelaufener Woche 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

3. LIEFERUNG

3.1 Unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden, kann AdaNatur eine Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunden seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.

3.2 AdaNatur wird seine Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform informieren, (a) sofern AdaNatur aus Gründen, die es nicht zu vertreten haben, für die Erbringung der geschuldeten, vertragsgegenständlichen Leistung oder Lieferung keine, keine richtige oder keine rechtzeiti-ge Lieferungen oder Leistungen unserer Vorlieferanten erhalten, obwohl AdaNatur vor Vertrags-schluss mit dem Kunden für eine Eindeckung entsprechend der mit dem Kunden vereinbarten Quantitäten, Qualitäten und Fristen gesorgt hat, oder (b) sofern Ereignisse höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer, d.h. länger als zwei Wochen, eintreten. In diesen Fällen ist AdaNatur berechtigt, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschie-ben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zu tre-ten, soweit AdaNatur seinen vorstehenden Informationspflichten nachgekommen ist und kein Beschaffungsrisiko (§ 276 BGB) oder eine Liefer- oder Leistungsgarantie übernommen hat. Der höheren Gewalt stehen gleich: Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, Krankheiten (insbesondere solchen, die in den Anwendungsbereich des Infektionsschutzgesetz (IfSG) fallen), unverschuldete Transportengpässe oder -hindernisse, unverschuldete Betriebsbehinderungen – zB durch Feuer, Wasser

3.3 Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW) gemäß Incoterms 2012. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Lieferung durch ein vom Verkäufer ausgesuchtes und beauftragtes Transportunternehmen vorgenommen wird. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Transportunternehmen nur bis zur Bordsteinkante liefert. und Maschinenschäden – und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind; der Kunde ist berechtigt, den Gegenbeweis zu führen. AdaNatur wird den Kunden auch informieren, wenn das Leistungshindernis nicht mehr besteht. Ist ein Liefer- und/ oder Leistungstermin oder eine Liefer- und/oder Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach vorstehendem Absatz der vereinbarte Liefertermin oder die vereinbarte Lieferfrist überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu treten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche des Schadensersatzes, sind in diesem Fall ausgeschlossen.

3.4 Vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn aus den genannten Gründen auch ohne vertragliche Vereinbarung eines festen Liefertermins dem Kunden ein weiteres Festhalten an dem Vertrag objektiv unzumutbar ist.

3.5 AdaNatur ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und/oder zusätzliche Kosten entstehen, die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Waren gesichert ist.

3.6 Der Kunde ist verpflichtet, sich erkennbare Transportschäden sofort beim Empfang vom Transportunternehmer bescheinigen zu lassen, um Ersatzforderungen an das Transportunternehmen geltend zu machen.AdaNatur ist bemüht, dem Kunden bei der Abwicklung von Transportschäden behilflich zu sein. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen nach Kenntnis telefonisch und schriftlich beim Transporteur angezeigt werden. Für die Einhaltung der Frist und die Abwicklung des Transportschadens ist der Kunde alleinverantwortlich. Der Kunde ist als Empfänger zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Transportunternehmen aus dem Frachtvertrag gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt.